Treppenlift und Eigentumswohnung

Der Fall kommt immer wieder vor: Jemand zieht in eine Eigentumswohnung, und nach kürzerer oder längerer Zeit stellt sich heraus, dass er gesundheitlich nicht mehr in die Lage ist die Treppen zu benutzen. Ein Aufzug ist nicht da, also muss ein Treppenlift her. Aber es gibt noch mehr Wohnungseigentümer im Haus. Grundsätzlich müssen die den Einbau eines Treppenliftes dulden. Aber eben nur grundsätzlich, nicht unter allen Umständen. Worauf es ankommt, das erfährst du hier.

Wusstest du schon?

Treppenlifte und Treppenaufzüge können für fast jede Art von Treppe angepasst werden, einschließlich gerader Treppen, Wendeltreppen und kurviger Treppen.

Inhaltsverzeichnis

Treppenlift und Grundgesetz

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ – so steht es im Grundgesetz, und zwar im Grundrechtskatalog, weit vorne in Artikel drei. Das heißt, dass dieser Grundsatz eine hohe Priorität hat. Priorität heißt aber nicht, dass es sich um einen absoluten Anspruch handelt, sondern dass abgewogen werden muss mit anderen Ansprüchen, Belangen und Bedürfnissen. Das klingt alles ziemlich abstrakt, hat aber konkrete Folgen für die Frage, ob du in ein Haus, in dem du eine Eigentumswohnung hast, einen Treppenlift einbauen kannst

Dem entgegen steht auf den ersten Blick die Bestimmung des Wohnungseigentumsgesetzes, dass Gemeinschaftseigentum nur so genutzt werden darf, dass den anderen Eigentümern kein über das unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil entsteht. In der Regel wird die Interessenabwägung aber ergeben, dass die anderen Wohnungseigentümer den Einbau eines Treppenlifts dulden müssen – so steht es in einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2017 (Aktenzeichen V ZR 96/16). Wichtigste Voraussetzung ist, dass du auf den Treppenlift tatsächlich angewiesen bist. Nur dann nämlich ist der Nachteil für die anderen Wohnungseigentümer unvermeidlich. Je gravierender die körperliche Beeinträchtigung ist, umso schwerer wiegt sie in der Abwägung.

Auf keinen Fall solltest du versuchen, Fakten zu schaffen und einen Treppenlift ohne Rücksprache mit den anderen Eigentümern einbauen. Denn wenn irgendwelche Bedingungen nicht erfüllt werden und jemand erfolgreich darauf klagt, dass der Lift verschwinden muss, hast du sämtliche Kosten und jede Menge Ärger dazu. Beispielsweise ist es die Wohnungseigentümergemeinschaft, die die genaue Lage, das Material und andere technische Details des Treppenlifts bestimmen kann – auch wenn du ihn bezahlen musst.

Treppenlift trotz Aufzug?

Schwierig wird es zum Beispiel auch, einen Treppenlift durchzusetzen, wenn es im Haus einen Aufzug gibt. Der Begründung, man fahre nicht so gerne Aufzug, reicht nicht aus – der Treppenlift muss schon wirklich notwendig sein. Ob man eine Chance hat, wenn der Aufzug wirkliche psychische Probleme verursacht, und zwar gutachterlich nachweisbar, ist offen – eine Gerichtsentscheidung dazu ist jedenfalls bislang nicht bekannt geworden.

Müssen nun alle Eigentümer zustimmen oder nur eine Mehrheit? Grundsätzlich ist der Einbau eines Treppenliftes, erst recht der eines Aufzuges eine bauliche Veränderung ohne Modernisierung. Solche Veränderungen müssen in der Regel von allen Eigentümern genehmigt werden. Ausgenommen werden können nur Eigentümer, deren Rechte gar nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt werden. Zum Beispiel ist der Bewohner einer Erdgeschosswohnung, der höher gelegene Stockwerke niemals aufsucht, vom Einbau eines Treppenliftes auf der Treppe überhaupt nicht betroffen.

Ein Aufzug ist kein Treppenlift

Ein Aufzug ist übrigens etwas anderes als ein Treppenlift – auch für die Juristen. Das hat sich bei der schon erwähnten Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes von 2017 gezeigt. Es hat in letzter Instanz entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft den Einbau eines Treppenliftes zwar dulden muss, einen Aufzug aber nicht. Denn der Aufzug erfordert einen massiven Eingriff in die Bausubstanz, die spätere Beseitigung ebenfalls. Außerdem kann ein Aufzug im Treppenhaus das Haftungsrisiko für alle Wohnungseigentümer verändern und den Platz im Treppenhaus verringern. Er kann also nur eingebaut werden, wenn alle Wohnungseigentümer einverstanden sind.

Dass Diskriminierungen bei einer Behinderung verboten sind, ändert aus Sicht des Gerichts nichts. Das Eigentumsrecht wiegt schwerer. Der Bewohner ist beim Kauf der Wohnung das Risiko eingegangen, das darin bestand, im fünften Obergeschoss eine Wohnung zu kaufen, die durch einen Treppenlift nicht erschlossen werden kann. Das Gericht weist noch darauf hin, dass ein Aufzug auch dazu führen kann, dass die anderen Wohnungen schwerer verkäuflich sind.

Das kann sein, muss aber nicht. Für Menschen mit Gehbehinderung werden durch einen Aufzug alle Wohnungen in einem Haus interessanter, auch wenn dem Betriebskosten für den Aufzug gegenüber stehen. Deshalb solltest du die Idee, einen Aufzug einbauen zu lassen, nicht unbedingt von vorn herein wieder verwerfen. Zu empfehlen ist vielmehr ein sachliches Gespräch, am besten mit jedem Wohnungseigentümer einzeln – womöglich kannst du ja alle überzeugen. Sicher ist es sinnvoll, sich vorher über die Möglichkeiten, den Aufwand und die Kosten zu informieren.

Bezahlen musst du den Treppenlift alleine

Und die Kosten für den Aufzug, das ist auch klar, musst du alleine tragen. Die anderen Wohnungseigentümer müssen dies nicht mitfinanzieren. Wobei du natürlich versuchen kannst, mit viel Verhandlungsgeschick eine andere Lösung zu finden

Das Gespräch mit den anderen Hauseigentümern solltest du aber auch suchen, wenn es um einen Treppenlift geht. Selbst wenn du diesen mit Hinweis auf die Rechtslage zum Treppenlift durchsetzen kannst, handelst du dir eine Menge Diskussionen und womöglich ein dauerhaft schlechtes Verhältnis zu den Nachbarn ein. Das kannst du eigentlich auch nicht gebrauchen. Die juristische Argumentation solltest du erst nutzen, wenn du sonst nicht vorankommst.

Wenn es um die richtige Vorgehensweise geht, solltest du auch berücksichtigen, dass bestimmte baurechtliche Bestimmungen eingehalten werden müssen, wenn ein Treppenlift im Mehrfamilienhaus eingebaut werden soll. So muss die Treppe auch nach dem Einbau des Liftes als Rettungsweg nutzbar sein, wozu auch gehört, dass eine bestimmte Mindestlaufbreite nicht unterschritten werden darf. Geht der Lift über mehrere Geschosse, muss auf jeder Etage eine Wartefläche vorhanden sein, dass der Treppenlift und andere Nutzer der Treppe problemlos aneinander vorbei kommen. Bevor du mit den anderen Eigentümern sprichst, solltest du klären lassen, ob ein Treppenlift baurechtlich überhaupt möglich ist

Ob Aufzug oder Treppenlift – für dich ist es ein Vorteil, wenn im gleichen Haus weitere Bewohner sind, die ein solches Hilfsmittel benutzen können. Dann kann man sich die Kosten für die Investition und den Unterhalt teilen. Am besten gründet man dafür eine GbR, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Das geht ohne Notar oder Anwalt – man setzt einfach einen Vertrag auf, in dem geregelt wird, wie Rechte und Pflichten – das sind vor allem die Kosten – verteilt werden. Es ist aber schon sinnvoll, sich von einem Juristen beraten zu lassen, wenn man einen solchen Vertrag schreibt.

Quellen

Bundesgerichtshof: Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen. Pressemitteilung vom 13. Januar 2018, online unter: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=77127&linked=pm
Marsch Handelsgesellschaft: Der treppenlift im Hausflur, seniorenfreundliche Urteile, online unter: https://fibucom.com/urteile-wohnungseigentumsrecht/35-der-treppenlift-im-hausflur-seniorenfreundliche-urteile.html
Petter, Thomas: Rechtslage zum Einbau von Treppenliften für Mieter/Wohnungseigentümer, 21.11.2018, online unter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtslage-zum-einbau-von-treppenliften-fuer-mieterwohnungseigentuemer_150405.html
Schmitt, Rainer: Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, online unter: https://www.eigenheimerverband.de/tipps-fuer-recht-garten-haus/recht-politik-steuern/themenarchiv/bauliche-veraenderungen/
Wohnen im Eigentum. Die Wohneigentümer e.V.: BGH: WEG muss Treppenlift-Einbau dulden, online unter: https://www.wohnen-im-eigentum.de/pm/barierrefreiheit-bgh-entscheidung-170113

Kommentar von Moritz Jaseki |

Meine Eigentumswohnung befindet sich im ersten Stock eines Mehrparteienhauses. Nun möchte ich meine Mutter zu mir holen, da sie an Krücken läuft und seit kurzem verwitwet ist. In unserem Haus existiert ein Aufzug, doch meine Mutter hat nachgewiesene Platzangst und deshalb wollen wir das Gespräch mit jedem einzelnen Wohnungseigentümer suchen, um mit ihnen über ein bestimmtes Modell von Treppenlift zu sprechen. Was mache ich denn, wenn es Eigentümer gibt, die eine billigere Variante wollen? Muss ich das akzeptieren oder kann ich sie versuchen, von meiner zu überzeugen?

Kommentar von Susanne M. |

Wenn die Eigentümergemeinschaft per Gerichtsbeschluss "gezwungen" werden muss, den Einbau eines Treppenlifts zu akzeptieren, ist das garantiert nicht gerade förderlich für das gutnachbarliche Verhältnis in einem Mehrfamilienhaus. Dass dieser wesentlich leichter zu demontieren ist als ein Aufzug, liegt auf der Hand. Doch dass letzterer einen nachteiligen Einfluss auf die Verkäuflichkeit von Wohnungen haben kann, ist für mich nur schwer vorstellbar – gerade in der heutigen Zeit, wo viele lieber den Fahrstuhl benutzen anstatt sich zu Fuß auch nur eine Etage hinauf- oder hinunterzubemühen.

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