Entwicklung der Rente innerhalb der letzten Jahrzehnte

Statistisch gesehen liegt die aktuelle Durchschnittsrente in Deutschland bei ca. 1.350,- € bei einer durchschnittlichen Bezugsdauer von knapp 20 Jahren. Dennoch steigt die Angst vor Altersarmut gerade bei jüngeren Generationen zunehmend an und gerade junge Frauen fürchten um ihre Zukunft.

Inhaltsverzeichnis

Populationsrückgang in Deutschland

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Als großes Problem für die zukünftige Rente wird der Populationsrückgang in Deutschland angesehen. Auf der einen Seite kommen immer weniger Kinder zur Welt, während auf der anderen Seite die Lebenserwartung steigt. Als Folge daraus zahlen immer weniger Menschen in die Rentenkasse ein, jedoch müssen immer mehr Menschen ausbezahlt werden. Perspektivisch betrachtet kann es daher in den nächsten Jahrzehnten zu einem vergrößerten Ungleichgewicht kommen. Theoretisch könnte es sein, dass das Rentensystem eines Tages unter dieser Last zusammenbricht.

 

Bekommen alle Menschen eine Alternsrente vom Staat?

Nicht alle Menschen, die in Deutschland leben, bekommen zwangsweise eine Altersrente ausgezahlt. Zum einen muss ein gewisses Alter erreicht werden und zum anderen muss der Rentner mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Kasse eingezahlt haben, um überhaupt eine Altersrente zu bekommen. Beamte, Soldaten, Mini-Jobber ebenso wie zahlreiche selbstständige zahlen keine Rentenversicherung in die Staatskasse ein oder sind nicht dazu verpflichtet. Es ist also nicht garantiert, dass jeder eine Altersrente bekommt. Im schlimmsten Fall muss der Rentner mit der Grundsicherung (Harz IV) auskommen.

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Für wen war die Rente ursprünglich gedacht?

Ursprünglich war die Rente nur auf Arbeitnehmer ausgelegt, die unter 2.000 DM verdienten und über 16 Jahre alt waren. Diese mussten in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Allerdings lag das Rentenalter bei 70 Jahren trotz der damaligen Lebenserwartung von ungefähr 40 Jahren. Dadurch kamen die meisten Menschen gar nicht in den Genuss des Rentenalters und zahlten ein, ohne etwas dafür zu bekommen.

 

Bekommt die heutige Generation zukünftig eine Altersrente?

Heutzutage sieht das ganz anders aus, denn es existieren über 20 Millionen Rentner. Das Rentenalter wurde gesenkt und die Lebenserwartung hat sich fast verdoppelt. Allerdings sieht die Bundesregierung die Zukunft der Rente positiv und beteuert, dass auch heutige Jugendliche in jedem Fall zukünftig Rente bekommen würden.
Dennoch wird auch vom Staat dazu angeraten, privat vorzusorgen, Rücklagen zu bilden und Investitionen vorzunehmen.

Dürfen Rentner arbeiten?

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Wer in Rente geht, darf trotzdem nebenher arbeiten. Dabei gilt: bis zu 6.300 € werden nicht auf die Rente angerechnet. Falls Sie vorhaben, mehr zu verdienen, müssen Sie mit einer teilweisen Verrechnung kalkulieren.
Frührentner müssen bei einer Erwerbstätigkeit während der Rente ebenfalls mit zusätzlichen Abschlägen rechnen. Diese Abzüge sind abhängig von:

  • Renteneintrittsalter
  • Verdienst
  • Anzahl der eingezahlten Jahre

Mithilfe dieser Faktoren berechnen sich die Abzüge der Rente, ebenso wie Verrechnungen und andere finanzielle „Strafen“.

Von Frührentnern und Rentenabschlägen

Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass Nebenbeschäftigungen, die ein monatliches Entgelt von 450 € nicht überschreiten unproblematisch sind. Diese werden nicht mit der Rente verrechnet.
Anders sieht die Situation bei höheren Beträgen aus. Diese werden nicht nur mit der Rente verrechnet, sondern führen auch zu einer höheren Besteuerung. Ausnahmen gibt es bei der Witwenrente. Bezieht ein Rentner diese zusätzliche Rente, wird alles ab 803,88 € bzw. 756,62 € mit 40 % gekürzt. Dabei stellen die genannten Beträge nicht den möglichen Zuverdienst, sondern die Gesamteinnahmen, also auch die Rentenbezüge, dar.
Informieren Sie sich bei Ihrer ortsansässigen Rentenkasse, bevor Sie eine Tätigkeit aufnehmen, inwieweit sich diese für Sie lohnen würde. Dadurch vermeiden Sie böse Überraschungen und mögliche Nachzahlungen.

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Wird die Altersrente besteuert?

Seit dem Jahr 2005 ist die neue nachgelagerte Rentenbesteuerung in Kraft getreten. Dabei sollen in einer Anlaufzeit von 35 Jahren die Investierungen für die Altersvorsorge steuerfrei werden. Im Gegenzug dazu wird jedoch die spätere Rente besteuert. Dies hat den Vorteil, dass die finanzielle Belastung der Arbeitnehmer sinkt, da viel von der Steuer abgezogen werden kann. Dadurch haben die Menschen während Ihrer Arbeitszeit mehr Geld zur Verfügung.
Sobald die heutige Generation in Rente geht, wird sie diese jedoch versteuern müssen. Allerdings ist dieses Programm trotzdem lohnend, da viele Bezüge zukünftiger Rentner sich unter der Steuergrenze befinden werden. Somit werden auch diese von der Steuer befreit sein und keinen Nachteil darstellen.

 

Haben Mütter Rentennachteile durch die Geburt?

In der Regel haben Mütter keine Nachteile, da die vorgesehene Elternzeit von 3 Jahren ersetzt wird. Bei einer Geburt wird für die frischgebackene Mutter dabei ein dreijähriger Durchschnittsrentenbetrag in die Rentenkasse eingezahlt, um Nachteilen vorzubeugen. Dabei gelten die 3 Jahre pro Kind. Bekommt eine Frau 2 Kinder, erhöht sich der Anspruch entsprechend auf 6 Jahre.
Weiterhin soll ab 2019 eine neue Form der Mütterrente eingeführt werden, um Mütter vor Niedrigrenten zu bewahren. So sollen alle Frauen, die nach 1992 Kinder zur Welt brachten, pro Kind einen halben Rentenpunkt zusätzlich bekommen.

Wird die Rente des Partners angerechnet?

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Nein, die Rente des Partners wird nicht auf die eigene Rente angerechnet. Jeder bekommt diejenige Rente, die er einst eingezahlt hat. Allerdings ist es möglich, dass Ehegatten, die starke Unterschiede in der Rentenhöhe haben, die Rentenansprüche splitten. Dies geschieht über eine Erklärung bei der Rentenkasse und hat zur Folge, dass beide Parteien die gleiche Rente bekommen. Die einzelnen Renten werden hierfür addiert und auf beide Rentner gerecht verteilt.
Folgende Punkte sind beim Rentensplitting zu beachten:

  1. Die Ehe muss seit dem Jahr 2001 oder später bestehen.
  2. Die Partner müssen jeweils mindestens 25 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben.
  3. Beide Parteien müssen mindestens 50 Jahre alt sein.

Vorsicht: Wer das Rentensplitting wählt, hat im Anschluss keine Berechtigung, Hinterbliebenenrente zu beziehen.

 

Bekommen Ausländer eine Altersrente?

Ja, auch Ausländer bekommen in Deutschland eine Altersrente. Allerdings müssen auch sie bestimmte Kriterien erfüllen, um diese ausbezahlt zu bekommen. Die Annahme, man käme nach Deutschland und habe ohne weiteres einen Anspruch auf Rentenentgelt ist dabei grundlegend falsch.
Diese jeweiligen Kriterien für den Rentenbezug hängen vom Herkunftsland ab und müssen stets individuell geprüft werden. Dabei sind gerade mal 7 % der Rentenansprüche ausländischer Herkunft, was die Überprüfungen doch sehr überschaubar gestaltet.

Kommentar von Vera Jeschke |

Herzlichen Dank für den informativen Artikel. Allerdings mache ich mir jetzt Sorgen um die Absicherung meines Sohn, der ist nämlich als Soldat unterwegs und ich sehe ihn ganz selten. Wenn ein Soldat nicht verpflichtet ist, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen, dann kann er sich aber privat absichern, oder? Wenn er vor seiner Verpflichtung beim Bund als angestellter Elektriker allerdings in die Rentenkasse eingezahlt hat, und zwar sogar zehn Jahre statt der von Ihnen erwähnten fünf Jahre, dann erhält er zumindest die Altersrente, oder? Denn ich selbst habe nur eine Witwenrente und kann ihm daher nicht viel hinterlassen.

Kommentar von Susanne M. |

Weil ich in meinem jetzigen Job wenig verdiene und davor eine Umschulung gemacht habe, fallen meine Rentenversicherungsbeiträge in den letzten Jahren eher gering aus, und die zu erwartende Altersrente wird von Jahr zu Jahr weniger.
Weil ich nicht lange verheiratet war, habe ich auch bzgl. des Versorgungsausgleichs nicht viel zu erwarten.

Ich werde wohl zwei Optionen haben: entweder länger zu arbeiten als bis 67 oder mir etwas dazuverdienen.

Übrigens enthält der Artikel einen Fehler, was die Anrechnung der Kindererziehungszeiten betrifft.
"Bei Geburten vor 1992 umfasst die Kindererziehungszeit 30 Monate, bei Geburten ab 1992 beträgt sie drei Jahre." (Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente, S. 8).

Quelle:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=10

Kommentar von Samira |

Hallo

Danke für den Informativen Beitrag, in den Medien wird ja aktuell viel über die Rente mit 70 gesprochen. Ich denke, dass das echt hart sein könnte. Und wenn ich ehrlich bin, glaube ich nicht, dass es Leute gibt, die das eigentlich wollen.

In einigen vorherigen Fragen habe ich schon erwähnt, dass meiner Familie ein tolles Angebot gemacht wurde und wir deswegen vielleicht nach Kolumbien auswandern werden. Vielleicht kehren wir nach einiger Zeit zurück oder wir bleiben dort - das wissen wir noch nicht.

Kann man eig eine deutsche Rente bekommen, wennman im Ausland lebt? Und was ist als Selbsständiger - also wenn ich ein eigenes Unternehmen habe? Ist das anders geregelt als bei Arbeitnehmern wegen der Rebte ab 70?

Das, was mir klar ist, ist, dass ich ein Studium/Beruf suchen muss, der mir Freude bereitet, den ich mag.

Ich möchte das Leben leben! Dieses Abenteuer nach Kolumbien erscheint mir einmalig. Wer weiß, ob ich sowas nochmal erleben kann, wenn man heutzutage in Deutschland vllt bis 70 arbeiten muss. Bleibt da noch genug Zeit/Leben/Kraft/etc., um solche Abenteuer und Reisen zu erleben?

LG

Kommentar von Susanne M. |

Grundsätzlich kann man eine deutsche Rente bekommen, wenn man im Ausland lebt. Das ist ganz klar geregelt und hängt u. a. davon ab, ob Deutschland mit dem Land, in das man auswandert, ein Sozialversicherungsabkommen hat oder nicht. Kolumbien gehört da leider nicht dazu. Dort bist du sogar als ausländischer Rentner den Einheimischen gegenüber im Nachteil, weil du nicht von den hohen Freibeträgen profitierst.
Die reguläre Rente ab 70 soll es zumindest in absehbarer Zeit nicht geben. Denkbar ist, dass es die Generationen Y und Z irgendwann trifft.

Quellen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/erhebt-kolumbien-steuern-auf-auslaendische-renten-197250.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Rente-im-Ausland/rente-im-ausland-umzug-detailseite.html

Kommentar von Samira |

Hallo Susanne, danke für die Antwort ,ich werde mir die Seiten anschauen.

Kommentar von Samira |

Für Mütter ist das ein wichtiger Beitrag.
Wir wissen: Kindererziehung kostet Zeit – auch Ihre Arbeitszeit. Daher sorgt die Rentenversicherung für einen Ausgleich und rechnen Ihnen bestimmte Zeiten während der Kindererziehung so an, als hätten Sie eigene Beiträge eingezahlt.

In einigen Fällen begründet dies überhaupt erst einen Rentenanspruch, für den Sie eine bestimmte Mindestversicherungszeit vorweisen müssen. Das kann sogar dazu führen, dass Sie später eine Rente erhalten, ohne jemals selbst eingezahlt zu haben.

Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeiträge, die sich direkt auf Ihre Rentenhöhe auswirken. Für die Zeit der Kindererziehung werden Sie in etwa so gestellt, als hätten Sie Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt.

Umgerechnet bringt Ihnen ein Jahr Kindererziehungszeit ungefähr 34 Euro Rente pro Monat.

Sie erziehen Kinder, arbeiten aber nebenbei? Prima – dann erhalten Sie diese Beiträge nämlich zusätzlich zu dem, was Sie selbst einzahlen. Dies gilt bis zur sog. Beitragsbemessungsgrenze.

Kommentar von Samira |

Wir wissen: Kindererziehung kostet Zeit – auch Ihre Arbeitszeit. Daher sorgt fie Rentenversicherung für einen Ausgleich und rechnen Ihnen bestimmte Zeiten während der Kindererziehung so an, als hätten Sie eigene Beiträge eingezahlt.

In einigen Fällen begründet dies überhaupt erst einen Rentenanspruch, für den Sie eine bestimmte Mindestversicherungszeit vorweisen müssen. Das kann sogar dazu führen, dass Sie später eine Rente erhalten, ohne jemals selbst eingezahlt zu haben.

Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeiträge, die sich direkt auf Ihre Rentenhöhe auswirken. Für die Zeit der Kindererziehung werden Sie in etwa so gestellt, als hätten Sie Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt.

Umgerechnet bringt Ihnen ein Jahr Kindererziehungszeit ungefähr 34 Euro Rente pro Monat.

Sie erziehen Kinder, arbeiten aber nebenbei? Prima – dann erhalten Sie diese Beiträge nämlich zusätzlich zu dem, was Sie selbst einzahlen. Dies gilt bis zur sog. Beitragsbemessungsgrenze.

Kommentar von Susanne M. |

34 Euro klingt zwar zunächst einmal nicht viel, doch es summiert sich. Für Kinder unter zehn Jahren können zudem Kinderberücksichtigungszeiten geltend gemacht werden. Die Anrechnung der Erziehungs- und Berücksichtigungszeiten erfolgt natürlich nicht von allein: Man muss sie irgendwann einmal beantragt haben.
Es lohnt sich also, in deinem Rentenversicherungsverlauf nachzuschauen, ob die jeweiligen Zeiträume dort korrekt aufgeführt sind.
Sollte das bei dir nicht der Fall sein, kannst du die Anträge noch nachträglich - sogar nach dem Renteneintritt - stellen. Voraussetzung für die Berücksichtigungszeiten ist übrigens, dass du mindestens 25 Rentenversicherungsjahre erreicht hast.

Quellen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Kindererziehung/kindererziehung_node.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/OldenburgBremen/DE/Presse/Pressemitteilungen/Rententipps/rententipp_monat_2018_11.html

Was ist die Summe aus 8 und 6?
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